OLG Köln - Beschluß vom 06.11.1995
16 W 58/95
Normen:
ZPO § 114 ;
Fundstellen:
DRsp IV(409)280Nr. 6a
EzFamR aktuell 1996, 64
FamRZ 1996, 1021
JurBüro 1996, 256
MDR 1996, 310
NJW-RR 1996, 1404

Keine PKH bei Unterstützung der Partei durch Lebensgefährten

OLG Köln, Beschluß vom 06.11.1995 - Aktenzeichen 16 W 58/95

DRsp Nr. 1996/11911

Keine PKH bei Unterstützung der Partei durch Lebensgefährten

Bei der Beurteilung der Hilfsbedürftigkeit einer Partei sind auch freiwillige Leistungen, die sie von Dritten ohne jegliche Rechtspflicht erhält (z.B. Zahlungen eines Lebensgefährten auf Verbindlichkeiten der Partei), zu berücksichtigen.

Normenkette:

ZPO § 114 ;

Gründe:

I. Die Beklagte wird auf Schadensersatz wegen der Beteiligung an Einbruchsdiebstählen zu Lasten der Klägerin in Anspruch genommen.

Mit Verfügung vom 14.07.1995 hat der Vorsitzende der 3. Zivilkammer der Beklagten aufgegeben, nähere Angaben zu ihrer Berufstätigkeit und ihren Einkommensverhältnissen zu machen, da die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht ausreiche. Daraufhin hat die Beklagte eine Verdienstbescheinigung zu den Akten gereicht. Danach verdient sie als Teilzeitbeschäftigte 1200,00 DM brutto im Monat.

Durch den angefochtenen Beschluß hat das Landgericht den Antrag der Beklagten auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zurückgewiesen, da diese Angabe mit den Angaben der Beklagten zu ihren Belastungen, die sie auf insgesamt 1565,00 DM für Steuern, Miete und ein Leasingfahrzeug beziffert, nicht in Einklang zu bringen seien.