Die Erblasserin ist am 19.2.1989 mit letztem Wohnsitz in den damaligen Ostsektoren Berlins verstorben, ohne eine letztwillige Verfügung errichtet zu haben. Am 7.3.1989 hat die Beteil. zu 1, eine kinderlose Tochter der Erblasserin, die damals ebenfalls im Ostteil Berlins wohnte, zu Protokoll des Staatlichen Notariats Berlin die Erbschaft ausgeschlagen. Anschließend - nach ihrem Vorbringen am 15.3.1989 - reiste sie mit Genehmigung der Behörden der ehemaligen DDR aus dem Gebiet der DDR aus. Mit einem Schreiben vom 16.3.1990 hat die Beteil. zu 1 gegenüber dem Staatlichen Notariat Berlin ihre Erbausschlagung mit der Begründung angefochten, sie sei dazu von den Behörden der ehemaligen DDR in der Weise genötigt worden, daß ihre Genehmigung zur Ausreise von der Erbausschlagung abhängig gemacht worden sei. Das Staatliche Notariat hat die Erbausschlagung dennoch für wirksam erachtet.
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