»... Gemäß Art. 220 Abs. 1 EGBGB i. d. F. des Gesetzes v. 25. 7. 1986 zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts (BGBl. I 1142/GVGBl 1210) bleibt auf vor dem 1. 9. 1986 abgeschlossene Vorgänge das bisherige internationale Privatrecht anwendbar. Dazu gehören insbesondere vor diesem Zeitpunkt eingetretene Erbfälle (vgl. Palandt/Heldrich, BGB, 46. Aufl., EGBGB Art. 220 Anm. 2 a).
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|