Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Memmingen -Grundbuchamt - vom 15. April 2015 wird zurückgewiesen.
I.
Die am 17.6.2014 verstorbene und im Grundbuch als Eigentümerin von Grundbesitz eingetragene Mutter der Beteiligten zu 2 hatte mit notariell beurkundetem Testament ihren beiden zu Erben eingesetzten Kindern jeweils Vorausvermächtnisse zugewandt. Zu deren Erfüllung übertrug die Erbengemeinschaft gemäß notariellem "Vermächtniserfüllungsvertrag" vom 9.10.2014 das Eigentum am gegenständlichen Grundbesitz auf die Beteiligte zu 2.
Für die am 19.11.2014 im Grundbuch vollzogene Eintragung hat die Kostenbeamtin eine Gebühr nach Nr. 14110 KV GNotKG aus dem Wert von 117.500,00 € nebst Katasterfortführungsgebühr nach Art. 1 KatFortGebG, insgesamt 390,00 €, erhoben.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|