OLG München - Beschluss vom 15.12.2015
34 Wx 334/15 Kost
Normen:
KV GNotKG Nr. 14110 Nr. 1;
Fundstellen:
ZEV 2016, 261
Vorinstanzen:
AG Memmingen, vom 15.04.2015

Kosten der Eigentumsumschreibung auf einen Erben auf Grund eines Vorausvermächtnisses

OLG München, Beschluss vom 15.12.2015 - Aktenzeichen 34 Wx 334/15 Kost

DRsp Nr. 2016/1564

Kosten der Eigentumsumschreibung auf einen Erben auf Grund eines Vorausvermächtnisses

Die gebührenrechtliche Privilegierung für die Eintragung von Erben infolge einer Erbauseinandersetzung (Anm. 1 Satz 2) erfasst auch solche Vorgänge, in denen der Eigentumserwerb von Miterben auf der Erfüllung eines Vorausvermächtnisses beruht (Anschluss an OLG Stuttgart vom 16.7.2015, 8 W 255/15, [...]).

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Memmingen -Grundbuchamt - vom 15. April 2015 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

KV GNotKG Nr. 14110 Nr. 1;

Gründe

I.

Die am 17.6.2014 verstorbene und im Grundbuch als Eigentümerin von Grundbesitz eingetragene Mutter der Beteiligten zu 2 hatte mit notariell beurkundetem Testament ihren beiden zu Erben eingesetzten Kindern jeweils Vorausvermächtnisse zugewandt. Zu deren Erfüllung übertrug die Erbengemeinschaft gemäß notariellem "Vermächtniserfüllungsvertrag" vom 9.10.2014 das Eigentum am gegenständlichen Grundbesitz auf die Beteiligte zu 2.

Für die am 19.11.2014 im Grundbuch vollzogene Eintragung hat die Kostenbeamtin eine Gebühr nach Nr. 14110 KV GNotKG aus dem Wert von 117.500,00 € nebst Katasterfortführungsgebühr nach Art. 1 KatFortGebG, insgesamt 390,00 €, erhoben.