Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 18.08.2022 -
Der Erbschaftsteuerbescheid vom 22.07.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23.09.2021 wird dahingehend geändert, dass Kosten in Höhe von insgesamt ... € als weitere Nachlassverbindlichkeiten in Abzug zu bringen sind.
Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
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