Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Ulm vom 21.07.2009 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.652,43 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit 07.04.2009 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger gegenüber seinem Prozessbevollmächtigten hinsichtlich der außergerichtlichen angefallenen Anwaltsgebühren in Höhe von 316,18 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit 07.04.2009 freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits beider Rechtszüge tragen der Kläger zu 30 % und die Beklagte zu 70 %.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert im ersten und zweiten Rechtszug: 3.786,05 €
I.
1. 2. 3. 4.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|