Die Berufung des Klägers gegen das am 21.01.2011 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger verlangt von der Beklagten im Berufungsverfahren noch die Zahlung von 4.787,23 € nebst Zinsen als Erstattung der hälftigen Anschaffungskosten für ein in Thailand angeschafftes Fahrzeug der Marke Sangyong.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|