BFH - Urteil vom 17.12.2003
IX R 60/98
Normen:
EStG §§ 9 21 ; AO (1977) § 42 ;
Fundstellen:
BB 2004, 869
BFH/NV 2004, 682
BFHE 204, 485
DB 2004, 795
DStR 2004, 676
NJW 2004, 2116
NZM 2004, 432
NotBz 2004, 247
ZEV 2004, 214
ZfIR 2004, 388
Vorinstanzen:
FG Thüringen, vom 02.09.1998 - Vorinstanzaktenzeichen III 326/97

Mietvertrag nach Gundstücksübertragung unter Angehörigen

BFH, Urteil vom 17.12.2003 - Aktenzeichen IX R 60/98

DRsp Nr. 2004/4945

Mietvertrag nach Gundstücksübertragung unter Angehörigen

»1. Es stellt keinen Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO 1977 dar, wenn auf die Ausübung eines im Zusammenhang mit einer Grundstücksübertragung eingeräumten unentgeltlichen Wohnungsrechts verzichtet und stattdessen zwischen dem Übertragenden und dem neuen Eigentümer des Grundstücks ein Mietvertrag geschlossen wird; der Fortbestand des dinglichen Wohnungsrechts allein hindert die Wirksamkeit des Mietvertrages nicht (Fortentwicklung des BFH-Urteils vom 27. Juli 1999 IX R 64/96, BFHE 190, 125, BStBl II 1999, 826). 2. Auf die Unentgeltlichkeit des Wohnungsrechts kann konkludent durch den Abschluss des Mietvertrages verzichtet werden.«

Normenkette:

EStG §§ 9 21 ; AO (1977) § 42 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) wurde im Streitjahr 1995 mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer zusammen veranlagt.