I.
Aufgrund Übergabevertrages vom 12. März 1973 erwarb der Beteiligte zu 2 im Wege vorweggenommener Erbfolge von seinem Vater den im Grundbuch von D., Blatt 1034, eingetragenen landwirtschaftlichen Grundbesitz (Hof) mit einem damaligen Einheitswert von 17.100 DM. Der Beteiligte zu 1, sein Bruder, erhielt eine ausgehandelte Geldabfindung. Durch den Brand einer versicherten Scheune der Hofstelle im April 1986 und Aufgabe der Viehwirtschaft nebst Veräußerung des zugehörigen Inventars Ende 1987 flossen dem Beteiligten zu 2 Gelder zu, woraus der Beteiligte zu 1 die Möglichkeit von Abfindungsergänzungsansprüchen herleitet. Mit seinem Antrag begehrt er von dem Beteiligten zu 2 zunächst Auskunft über die abfindungserheblichen Umstände.
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