Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Soest vom 28.04.2020 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beteiligten zu 1) wird für ihre Tätigkeit als Nachlasspflegerin eine Vergütung aus dem Nachlass der Erblasserin in Höhe von 824,30 € und eine weitere Vergütung nebst Auslagen aus der Staatskasse in Höhe von 1.989,40 € festgesetzt. Der weitergehende Vergütungsantrag wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, eine Erstattung von Auslagen findet nicht statt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.203,37 € festgesetzt.
I.
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