I. Die Beteiligten sind Geschwister. Der Antragsgegner (Beteiligter zu 2) erwarb aufgrund notariellen Vertrags vom 23. September 1969, geändert durch Vertrag vom 30. September 1969, von seinem Vater den im Grundbuch von Quickborn Blatt 1908 eingetragenen Hof, der damals 34,2453 ha groß war. Außer einem Altenteil übernahm der Antragsgegner die Verpflichtung, an die Antragstellerin (Beteiligte zu 1) eine Abfindung von 20.000 DM zu zahlen.
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