FG Nürnberg - Urteil vom 30.10.2008
VII 220/04
Normen:
AIG § 2 Abs. 1 S. 3; EStG § 2a Abs. 3 S. 3;
Fundstellen:
DStRE 2010, 471
EFG 2009, 1188

Nachversteuerung von Verlustabzugsbeträgen des Erblassers durch den Erben als Gesamtrechtsnachfolger

FG Nürnberg, Urteil vom 30.10.2008 - Aktenzeichen VII 220/04

DRsp Nr. 2009/15691

Nachversteuerung von Verlustabzugsbeträgen des Erblassers durch den Erben als Gesamtrechtsnachfolger

Die Hinzurechnungsbesteuerung nach § 2 Abs. 1 Satz 3 AIG ist nicht unlösbar an den Steuerpflichtigen, der die Steuerbegünstigung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 AIG in Anspruch genommen hat, gebunden. Denn mit der Hinzurechnung wird ein Steueranspruch des Steuergläubigers aus einem (vorläufigen) Steuervorteil realisiert, der nach dem Willen des Gesetzgebers dem Erblasser außerhalb des inländischen Besteuerungsrechts lediglich vorübergehend bis zur Erzielung von positiven Beträgen aus den Betriebsstätten des betreffenden Staates in der Form einer Steuerstundung gewährt wurde. Diese Verpflichtung des Erblassers geht im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben über.

Normenkette:

AIG § 2 Abs. 1 S. 3; EStG § 2a Abs. 3 S. 3;

Tatbestand:

Streitig ist noch die Nachversteuerung von Verlustabzugsbeträgen des Erblassers gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 AIG (bzw. der Nachfolgevorschrift § 2a Abs. 3 Satz 3 EStG) durch den Erben als Gesamtrechtsnachfolger.

Die Kläger wurden im Streitjahr 1986 als Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.