Die Beschwerde der Beschwerdeführerinnen D. K. und V. W. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Minden vom 20. Juni 2023 wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführerinnen haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der weiteren Beteiligten zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 60.000,00 € festgesetzt.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|