Als zuständiges Gericht wird das Amtsgericht - Nachlassgericht - Bremen bestimmt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
Am 11.11.2005 verstarb Herr A, zuletzt wohnhaft in Bremen. Er wurde zu gleichen Teilen beerbt von seiner inzwischen verstorbenen Ehefrau B. und seinen Kindern, den Beteiligten zu 2.) und 3.).
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