OLG Bamberg - Beschluß vom 12.12.1995 (7 WF 139/95) - DRsp Nr. 1998/10784
OLG Bamberg, Beschluß vom 12.12.1995 - Aktenzeichen 7 WF 139/95
DRsp Nr. 1998/10784
Ein vereinbarter Unterhaltsverzicht ist für die Streitwertberechnung ohne Bedeutung, wenn er erst zu einem Zeitpunkt eintreten soll, zu dem mindestens ein Jahresbetrag bereits fällig gewesen ist.