»... Der Erbschein ist ein Zeugnis über erbrechtliche Verhältnisse, an der Erbfolge selbst ändert er sachlich nichts (Palandt/Edenhofer,
Die Rechtslage zur Zeit des Erbfalls ist von allen am Nachlaß beteiligten Personen im notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag vom 20. 3. 1976 derart klargestellt worden, daß sie dem entspricht, was der .. Erbschein vom 22. 8. 1973 als Rechtslage wiedergibt. ...
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