OLG Hamm - 04.12.1990 (10 W 19/90) - DRsp Nr. 1992/8657
OLG Hamm, vom 04.12.1990 - Aktenzeichen 10 W 19/90
DRsp Nr. 1992/8657
Abfindungsergänzungsanspruch der weichenden Erben nur unter der Voraussetzung, daß der Ergänzungspflichtige einen Hof geerbt hat; ein Reichsheimstättengrundstück kommt insoweit nicht als Hof in Betracht.
Normenkette:
HöfeO § 1 Abs.1, § 13 Abs.1, Abs.10;
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