OLG Hamm - Beschluß vom 26.05.1998 (2 Ws 168/98) - DRsp Nr. 1999/2615
OLG Hamm, Beschluß vom 26.05.1998 - Aktenzeichen 2 Ws 168/98
DRsp Nr. 1999/2615
»Zur Erkennung der Wahlverteidigerhöchstgebühr für den ersten Hauptverhandlungstag in einem Verfahren, in dem dem Beschuldigten der sexuelle Mißbrauch von Schutzbefohlenen zur Last gelegt wird.«