OLG Hamm - Beschluß vom 30.08.1985 (15 W 115/85) - DRsp Nr. 1999/10780
OLG Hamm, Beschluß vom 30.08.1985 - Aktenzeichen 15 W 115/85
DRsp Nr. 1999/10780
»Ein Testamentsvollstrecker, der Rechtsanwalt ist und kein den Anforderungen des § 2215BGB gerecht werdendes Nachlaßverzeichnis erstellt, handelt grob pflichtwidrig; dies muß jedoch nicht in jedem Falle zu seiner Entlassung aus dem Amt des Testamentsvollstreckers führen.«