(b) »... Die Vorwürfe der Kl., auf die sie ihren Schenkungswiderruf stützen, betreffen alle das Verhalten des Bekl. gegenüber seiner Ehefrau und Ä allenfalls Ä mittelbar das Verhalten des Bekl. gegenüber den Kl., seinen Schwiegereltern. ... Die in §
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