OLG Koblenz - Urteil vom 16.10.1990 (3 U 748/89) - DRsp Nr. 1999/10790
OLG Koblenz, Urteil vom 16.10.1990 - Aktenzeichen 3 U 748/89
DRsp Nr. 1999/10790
»Ein billigenswertes lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers an einer Schenkung ist zu verneinen, wenn diese außerhalb jedes Verhältnisses zu den Verdiensten des Beschenkten und der Lebensposition des Schenkers steht und erklärtermaßen auch die Vertragserben treffen soll. Hier: bei Zuwendung von über 48.000 DM Ersparnissen eines einfachen Rentners an eine Frau, der er sich nach dem Tode seiner Ehefrau zugewandt hatte und die außer einer kurzen Zeit der Pflege des Erblassers in der Zeit der Beziehung mit diesem keinerlei mit besonderen Opfern verbundene Leistungen erbracht hat.
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