OLG Koblenz - Urteil vom 16.11.1993 (3 U 449/93) - DRsp Nr. 1994/11638
OLG Koblenz, Urteil vom 16.11.1993 - Aktenzeichen 3 U 449/93
DRsp Nr. 1994/11638
Ein Wohnwagen ist Hausratsgegenstand, wenn er von der Familie gemeinsam genutzt wird.Wertlosigkeit im Sinne des § 1370BGB kann schon dann bejaht werden, wenn ein Gegenstand -- ohne abgenutzt zu sein - nur deshalb in Zahlung gegeben wird, weil er nicht mehr modern genug ist. Unter diesen Umständen geht Eigentum am neuen Gegenstand kraft Surrogation auf den Ehegatten über, der Eigentümer des alten Gegenstandes war.