OLG Köln vom 22.11.1991
20 U 36/91
Normen:
BGB §§ 2325, 516;
Fundstellen:
DRsp I(174)263Nr.7
MDR 1992, 586

OLG Köln - 22.11.1991 (20 U 36/91) - DRsp Nr. 1993/2150

OLG Köln, vom 22.11.1991 - Aktenzeichen 20 U 36/91

DRsp Nr. 1993/2150

Pflichtteilsergänzung bei ehebedingten Zuwendungen. Nach gefestigter Rechtspr. des BGH sind Vermögensübertragungen unter Ehegatten regelmäßig nicht als Schenkung, sondern als unbenannte ehebedingte Zuwendungen anzusehen (vgl. z.B. BGHZ 87, 145, 146 = MDR 1983, 663). Nach dieser Rechtspr. sind Zuwendungen unter Ehegatten schon dann nicht unentgeltlich und damit keine Schenkung, wenn ihnen die Erwartung zugrundeliegt, daß die eheliche Lebensgemeinschaft Bestand haben werde, oder wenn sie sonst um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung oder Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft erbracht werden (siehe auch oben Nr. 1).