OLG Köln - Beschluß vom 05.10.1987 (2 Wx 27/87) - DRsp Nr. 1999/10800
OLG Köln, Beschluß vom 05.10.1987 - Aktenzeichen 2 Wx 27/87
DRsp Nr. 1999/10800
»Hat das Landgericht das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Entlassung eines Testamentsvollstreckers wegen pflichtwidriger Honorarentnahmen verneint, dann ist die Würdigung der tatsächlichen Umstände durch das Landgericht nur beschränkt überprüfbar, weil das Gericht der weiteren Beschwerde sein Ermessen nicht an die Stelle des Ermessens des Beschwerdegerichts setzen darf.«