Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Augsburg -Nachlassgericht - vom 26. September 2012 aufgehoben.
II.Das Amtsgericht Augsburg - Nachlassgericht - wird angewiesen, den vom Beteiligten zu 1 beantragten Erbschein zu erteilen, der als Miterben die Beteiligte zu 3 zu 1/2 und die Beteiligten zu 1 und 2 zu je 1/4 ausweist.
III.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 18.750 € festgesetzt.
I.
Der Erblasser ist im Mai 2011 im Alter von fast 89 Jahren verstorben. Die Beteiligte zu 3 ist seine Ehefrau, die Beteiligte zu 2 die einzige gemeinsame Tochter. Der Beteiligte zu 1 (geboren 1946) ist der nichteheliche Sohn des Erblassers. Der Nachlass besteht im Wesentlichen aus Bankguthaben in Höhe von rund 150.000 €.
Es liegt ein vom Erblasser geschriebenes und unterschriebenes, von der Beteiligten zu 3 unterschriebenes Schriftstück vor, das wie folgt lautet:
"Vollmacht!
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