OLG Oldenburg - Urteil vom 26.10.1993
5 U 60/93
Normen:
BGB § 2287 ;
Fundstellen:
OLGReport-Oldenburg 1994, 12
OLGZ 1994, 434

OLG Oldenburg - Urteil vom 26.10.1993 (5 U 60/93) - DRsp Nr. 1999/10805

OLG Oldenburg, Urteil vom 26.10.1993 - Aktenzeichen 5 U 60/93

DRsp Nr. 1999/10805

»Die mündliche Mitteilung, moralisch verpflichtet zu sein, die Mutter im altersbedingten Bedarfsfall zu versorgen, verleiht einer daraufhin erfolgten Grundstücksübertragung auch nicht teilweise den Charakter der Entgeltlichkeit. Ist die Altersbetreuung der Erblasserin absprachegemäß durch ihre (vier) Kinder sichergestellt, fehlt es an einem den Mißbrauch der lebzeitigen Verfügungsmacht ausschließenden objektiven Interesse, ein Hausgrundstück zur Sicherung der Altersversorgung einem Kind schenkweise zu überlassen.«

Normenkette:

BGB § 2287 ;

Hinweise: