OLG Stuttgart - 22.11.1983 (8 W 328/83) - DRsp Nr. 1992/10269
OLG Stuttgart, vom 22.11.1983 - Aktenzeichen 8 W 328/83
DRsp Nr. 1992/10269
a-c. Abschluß eines gerichtlichen Vergleichs im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit dem Ziel der Verfahrensbeendigung; (b) zulässiger Vergleich zwischen den Beteiligten eines Erbscheinsverfahrens über die Rücknahme eines Erbscheinsantrags oder die Verpflichtung dazu sowie über Regelungen zur Nachlaßverteilung; (c) Entscheidung über die von einem Beteiligten geltendgemachte anfängliche Unwirksamkeit des Vergleichs durch das zuständige Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit im anhängigen Verfahren.