Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mühlhausen vom 23.06.2006, Az.:
Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Mühlhausen zurückverwiesen.
Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens werden niedergeschlagen.
Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Landgericht vorbehalten.
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