Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger zu 1 trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten der Klägerin zu 2.
Der Kläger zu 1 begehrt im Namen der Erbengemeinschaft, bestehend aus ihm und seiner Schwester, der Klägerin zu 2, die Beseitigung von Vollzugsfolgen.
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