Die Parteien streiten um die Verpflichtung der Beklagten, dem klagenden Land Sachsen-Anhalt (im folgenden: Kläger) ein Grundstück aus der Bodenreform aufzulassen.
Dem liegt folgendes zugrunde: Als Eigentümer des im Grundbuch als Ackerland beschriebenen Grundstücks war seit 1946 der Vater der Beklagten aufgrund Zuteilung aus dem Bodenfonds eingetragen. Er verstarb 1947. Erben waren die Beklagte und ihre Mutter, die 1957 verstarb. Die Beklagte ist Alleinerbin nach ihrer Mutter.
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