OLG Oldenburg - Urteil vom 23.07.2021
3 U 88/20
Normen:
BGB § 2315 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Oldenburg, vom 13.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 1355/18

Pflichtteilsansprüche gegen einen AlleinerbenUnbezifferter PflichtteilsanspruchSekundäre Darlegungslast in Bezug auf wertbildende Faktoren einer Immobilie

OLG Oldenburg, Urteil vom 23.07.2021 - Aktenzeichen 3 U 88/20

DRsp Nr. 2021/18502

Pflichtteilsansprüche gegen einen Alleinerben Unbezifferter Pflichtteilsanspruch Sekundäre Darlegungslast in Bezug auf wertbildende Faktoren einer Immobilie

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Einzelrichters der 16. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg vom 13.11.2020 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwehren, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Normenkette:

BGB § 2315 Abs. 2;

Gründe:

I.

Die Parteien streiten um Pflichtteilsansprüche der Klägerin - in Höhe von unstreitig 1/6 - nach ihrem Vater, dem Erblasser, gegen den beklagten Alleinerben.

Der Erblasser und seine Ehefrau hatten drei Kinder, CC, DD und die Klägerin AA.