Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 07.11.2019 teilweise abgeändert und die Beklagten werden verurteilt, dem Kläger über den Bestand des Nachlasses des am 4. Oktober 2014 in D. verstorbenen Herrn W.W. in Form eines zur Niederschrift eines Notars auf Kosten des Nachlasses aufzunehmenden Verzeichnisses der Aktiva und Passiva des Nachlasses Auskunft zu erteilen, wobei der Kläger und seine Prozessbevollmächtigten zu der notariellen Niederschrift von dem Notar hinzuzuziehen sind.
Im Übrigen wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 07.11.2019 aufgehoben und der Rechtsstreit - auch zur Entscheidung über die Kosten - zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Der Kläger macht aus abgetretenem Recht im Wege der Stufenklage Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche seiner Ehefrau nach dem Tod deren Vaters geltend.
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