OLG Oldenburg - Beschluss vom 14.11.2005
5 W 223/05
Normen:
BGB § 1093 § 2325 Abs. 3 ;
Fundstellen:
OLGReport-Oldenburg 2007, 400

Pflichtteilsergänzungsanspruch bei schenkweiser Übertragung eines Grundstücks gegen Einräumung eines Wohnungsrechts - Beginn der Zehnjahresfrist?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.11.2005 - Aktenzeichen 5 W 223/05

DRsp Nr. 2007/7259

Pflichtteilsergänzungsanspruch bei schenkweiser Übertragung eines Grundstücks gegen Einräumung eines Wohnungsrechts - Beginn der Zehnjahresfrist?

»Überträgt der Erblasser das Eigentum an einem Zweifamilienhaus und lässt sich nur an einer der Wohnungen ein dingliches Wohnungsrecht nach § 1093 BGB einräumen, liegt in der Eigentumsübertragung ein spürbarer Vermögensverlust, so dass die Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB mit der Umschreibung im Grundbuch beginnt.«

Normenkette:

BGB § 1093 § 2325 Abs. 3 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die sofortige Beschwerde vom 20. Oktober 2005 (Bl. 76 d.A.) ist gemäß § 127 Abs. 2 ZPO zulässig, in der Sache aber ohne Erfolg.