OLG Koblenz - Beschluss vom 27.12.2018
12 W 659/18
Normen:
BGB § 2039 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 12.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 235/18

Prozesskostenhilfeantrag eines AbwesenheitspflegersAnforderungen an einen Abwesenheitspfleger hinsichtlich der Darlegungen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des PfleglingsKeine Übertragung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtslage bei einer Nachlasspflegschaft

OLG Koblenz, Beschluss vom 27.12.2018 - Aktenzeichen 12 W 659/18

DRsp Nr. 2019/17959

Prozesskostenhilfeantrag eines Abwesenheitspflegers Anforderungen an einen Abwesenheitspfleger hinsichtlich der Darlegungen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Pfleglings Keine Übertragung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtslage bei einer Nachlasspflegschaft

Zu den Anforderungen an einen Abwesenheitspfleger hinsichtlich der Darlegungen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Pfleglings, wenn für diesen Prozesskostenhilfe beantragt wird.

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 23.02.1998 - 1 BvR 1842/97 -) zur Rechtslage bei einer Nachlasspflegschaft ist auf einen PKH-Antrag eines Abwesenheitspflegers nicht übertragbar.

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 9. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Koblenz vom 12.11.2018 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

Normenkette:

BGB § 2039 Abs. 1 ;

Gründe