Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 26. September 2019 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in allen Rechtszügen.
Der Streitwert wird für alle Rechtszüge auf jeweils 27 927,30 Euro festgesetzt.
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