OLG Brandenburg - Beschluss vom 13.09.2023
3 U 47/23
Normen:
BGB § 667; ZPO § 522 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Cottbus, vom 21.02.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 151/21

Rechtmäßigkeit Überweisungen für Erblasser von dessen Konto durch AuftragnehmerBestehen einer Nachweispflicht für weisungsgemäße Vornahme von Überweisungen durch Auftragnehmer für AuftraggeberAnsprüche Erbengemeinschaft gegen Kontobevollmächtigten Erblasser

OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.09.2023 - Aktenzeichen 3 U 47/23

DRsp Nr. 2023/13907

Rechtmäßigkeit Überweisungen für Erblasser von dessen Konto durch Auftragnehmer Bestehen einer Nachweispflicht für weisungsgemäße Vornahme von Überweisungen durch Auftragnehmer für Auftraggeber Ansprüche Erbengemeinschaft gegen Kontobevollmächtigten Erblasser

Wer durch einen anderen - ggf. auch konkludent - mit der treuhänderischen Verwaltung seines Vermögens beauftragt worden ist, ist für die bestimmungsmäßige Ausführung von Verfügungen beweispflichtig. Soweit ihm dies nicht gelingt, hat er an sich selbst geleistete Beträge an die Erben des Auftraggebers herauszugeben.

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 21.02.2023, Aktenzeichen 3 O 151/21, wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Dieser Beschluss und das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Cottbus sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 70.611,24 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 667; ZPO § 522 Abs. 2;

Gründe: