BFH - Urteil vom 16.06.2021
X R 30/20
Normen:
FGO § 126 Abs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2022, 257
BStBl II 2022, 161
DB 2022, 100
DStR 2022, 81
DStRE 2022, 183
FamRZ 2022, 478
ZEV 2022, 170
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 17.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1190/18

Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen VersorgungsleistungenBesteuerung von auf Vermögensübertragungen beruhenden VersorgungsleistungenVoraussetzungen eines Sonderausgabenabzugs

BFH, Urteil vom 16.06.2021 - Aktenzeichen X R 30/20

DRsp Nr. 2022/846

Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen Besteuerung von auf Vermögensübertragungen beruhenden Versorgungsleistungen Voraussetzungen eines Sonderausgabenabzugs

Wiederkehrende Leistungen und Zahlungen, die der Erblasser durch letztwillige Verfügung einem Vorerben zu Gunsten eines zum Generationennachfolge-Verbund gehörenden Nacherben für die Dauer der Vorerbschaft auferlegt und die aus dem übergegangenen Vermögen zu erbringen sind, können dem Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen zuzuordnen sein.

Tenor

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 17.06.2020 – 1 K 1190/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

FGO § 126 Abs. 2;

Gründe

I.

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden als Ehegatten für die Streitjahre 2014 bis 2016 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt.