I. Die Klägerin hat die Beklagte als Miterbin aus einer beide Parteien beschwerenden testamentarischen Auflage zugunsten eines weiteren Miterben gemäß § 2194 BGB auf Erfüllung einer Darlehensschuld in Anspruch genommen. Das Berufungsgericht hat die Beklagte verurteilt, an die Gläubigerbank 33.263,21 EURO zu zahlen. Mit ihrer Beschwerde erstrebt sie eine Zulassung der Revision insoweit, daß "ihr Eigenvermögen nicht mit diesem Betrag belastet wird, sondern sie ihre Haftung auf den Nachlaß beschränken kann".
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