BGH - Urteil vom 05.11.1997
IV ZR 31/97
Normen:
ZPO § 3 ;
Fundstellen:
BGHR BGB § 2333 Schuldunfähigkeit 1
BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 40
BGHR ZPO § 511a Wertberechnung 20
FamRZ 1998, 364
NJWE-FER 1998, 41
ZEV 1998, 142

Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

BGH, Urteil vom 05.11.1997 - Aktenzeichen IV ZR 31/97

DRsp Nr. 1998/1745

Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

Bei einer Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft ist für den Wert der Beschwer des zur Auskunft verurteilten Beklagten grundsätzlich nur die Höhe der Kosten maßgeblich, die bei Nichterteilung der Auskunft erspart werden. Das Interesse, der mit der Auskunftsklage vorbereiteten Durchsetzung des Leistungsanspruchs entgegenzutreten, muß hingegen bei der Bewertung außer Betracht bleiben, weil sich diese Norm unmittelbar am Gegenstand der Auskunftsklage, nicht aber an anderen über diesen Gegenstand hinausgehenden Interessen orientiert. Auch eine psychische Belastung durch den Rechtsstreit kann nicht zu einer Werterhöhung führen.

Normenkette:

ZPO § 3 ;

Tatbestand: