I. Der Kläger beansprucht im Wege der Teilklage vom Beklagten Zahlung von 110.000,-- EUR aufgrund einer testamentarischen Zuwendung des am 1.5.2002 verstorbenen Erblassers V., der ein Testament vom 01.06.1991 hinterließ.
Dieses Testament hat auszugsweise folgenden Wortlaut:
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