KG - Beschluss vom 13.11.2018
1 W 323/18
Normen:
BGB § 164; BGB § 167; BGB § 664; BGB § 2218; GBO § 18;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Mitte, vom 21.08.2018

Rechtsstellung des TestamentsvollstreckersZulässigkeit der Erteilung einer Vollmacht durch den Testamentsvollstrecker

KG, Beschluss vom 13.11.2018 - Aktenzeichen 1 W 323/18

DRsp Nr. 2018/17939

Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers Zulässigkeit der Erteilung einer Vollmacht durch den Testamentsvollstrecker

Der Testamentsvollstrecker ist grundsätzlich befugt, sich für die Besorgung einzelner Geschäfte eines Vertreters zu bedienen. Auch die Erteilung einer Generalvollmacht ist jedenfalls dann nicht ausgeschlossen, wenn der Erblasser keine abweichenden Anordnungen getroffen hat und der Generalbevollmächtigte lediglich widerruflich bestellt worden ist (Fortführung von Senat, Beschluss vom 24. Oktober 1929, 1 X 613/29, JFG 7, 279).

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Das Grundbuchamt wird angewiesen, den im Namen der Beteiligten zu 1 gestellten Antrag vom 29. März 2017, Blatt 1# der Grundakten, zu vollziehen.

Normenkette:

BGB § 164; BGB § 167; BGB § 664; BGB § 2218; GBO § 18;

Gründe: