FG Düsseldorf - Urteil vom 06.08.2008
4 K 3936/07 Erb
Normen:
ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 ; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 ; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2 ; ErbStG § 10 Abs. 1 Satz 1 ; ErbStG § 12 Abs. 3 ; ErbStG § 29 Abs. 1 Nr. 1 ; AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ; BGB § 346 Abs. 1 ; BGB § 889 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1644

Rückabwicklung einer Grundstücksschenkung; Erlöschen der Schenkungsteuer; Umschreibung im Grundbuch; Nießbrauch; Grundstückseigentum - Rechtmäßigkeit einer Besteuerung der Schenkung von Grundbesitz unter Familienangehörigen

FG Düsseldorf, Urteil vom 06.08.2008 - Aktenzeichen 4 K 3936/07 Erb

DRsp Nr. 2008/17724

Rückabwicklung einer Grundstücksschenkung; Erlöschen der Schenkungsteuer; Umschreibung im Grundbuch; Nießbrauch; Grundstückseigentum - Rechtmäßigkeit einer Besteuerung der Schenkung von Grundbesitz unter Familienangehörigen

1. Das Erlöschen der Schenkungsteuer wegen Rückabwicklung der sie begründenden Grundstücksschenkung erfordert nicht nur eine formale Aufhebung des Rechtsgeschäfts, sondern eine ernsthafte Rückgängigmachung des Vorgangs, bei welcher der vormalige Schenker seine ursprüngliche Rechtsstellung wieder erlangt. 2. Daran fehlt es, wenn der Beschenkte aufgrund eines nach dem Aufhebungsvertrag abgeschlossenen selbständigen Rechtsgeschäfts (Erbverzicht) weiterhin als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bleibt. 3. Die Vereinigung von Nießbrauch und Grundstückseigentum mindert nicht die Bereicherung.

Normenkette:

ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 ; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 ; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2 ; ErbStG § 10 Abs. 1 Satz 1 ; ErbStG § 12 Abs. 3 ; ErbStG § 29 Abs. 1 Nr. 1 ; AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ; BGB § 346 Abs. 1 ; BGB § 889 ;

Tatbestand: