1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Nichtabhilfebeschluss des Amtsgerichts Traunstein - Nachlassgericht - vom 21.11.2023, Az.
2. Die Akten werden dem Nachlassgericht zur erneuten Durchführung des Abhilfeverfahrens zurückgegeben.
I.
Die verwitwete Erblasserin ist am xx.xx.2022 in Ruhpolding verstorben.
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