Streitig ist, ob die Klägerin (Klin.) in Folge der Kapitalerhöhung einer GmbH gegen zu geringes Aufgeld Begünstigte einer steuerpflichtigen Schenkung ist.
Die Klin. ist österreichische Staatsbürgerin, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Sie ist neben drei weiteren Mitgliedern der Familie L. zu 25 % Begünstigte der H. Stiftung mit Sitz in W., Liechtenstein. Die H. Stiftung ist alleinige Gesellschafterin der Q. Holdings s.a.r.l. mit Sitz in T., Luxemburg. Die Q. Holdings s.a.r.l. ist wiederum alleinige Gesellschafterin der QH. GmbH mit Sitz in C., Deutschland.
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