OLG Koblenz, Urteil vom 22.12.1994 - Aktenzeichen 5 U 854/94
DRsp Nr. 1996/20168
Schenkung von Sparguthaben
»Eröffnet die Großmutter zu ihren Lebzeiten auf den Namen ihrer leiblichen Enkel Sparkonten, behält sie aber den Besitz der Sparkassenbücher und wird ihre Tochter ihre Erbin, so können die Enkel von ihrer Mutter, weil sie durch Schenkung Inhaber der Sparkonten geworden sind, die Herausgabe der Sparbücher verlangen.«