I. Die Großmutter des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) sowie der Vater des Klägers waren zu 1/3 bzw. 2/3 Anteil an der "A-OHG, Kolonialwaren & Lagerhaus" (OHG) beteiligt. Zum Gesellschaftsvermögen gehörte u.a. ein in B gelegenes Grundstück, auf dem die OHG eine Lebensmittelhandlung betrieb.
Am 30. März 1989 schlossen die Gesellschafter der OHG mit dem Kläger einen notariell beurkundeten "Überlassungsvertrag".
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