FG Baden-Württemberg - Beschluss vom 20.03.2008
7 V 533/07
Normen:
ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2 ; ErbStG § 12 Abs. 3 ; ErbStG § 13a ; ErbStG § 16 Abs. 1 ; BGB § 925 ;
Fundstellen:
EFG 2010, 506

Schenkungsteuer; Betriebsgrundstück als begünstigtes Betriebsvermögen

FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.03.2008 - Aktenzeichen 7 V 533/07

DRsp Nr. 2008/13788

Schenkungsteuer; Betriebsgrundstück als begünstigtes Betriebsvermögen

Erfolgt die Übertragung eines Betriebsgrundstücks zeitlich nach der Übertragung des beweglichen Betriebsvermögens, liegen schenkungsteuerrechtlich zwei getrennte Übertragungsvorgänge vor; die Anwendung des § 13a ErbStG kommt für die Übertragung des Betriebsgrundstücks nicht in Betracht; dieses ist mit dem Steuer-(Grundbesitzwert) der Schenkungsteuer zugrunde zu legen.

Normenkette:

ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2 ; ErbStG § 12 Abs. 3 ; ErbStG § 13a ; ErbStG § 16 Abs. 1 ; BGB § 925 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung, ob die (gesonderte) unentgeltliche Übertragung eines (Betriebs-)Grundstücks zusammen mit der bereits vorher erfolgten Übertragung des beweglichen Betriebsvermögens schenkungsteuerrechtlich als Teil einer einheitlichen Betriebsübergabe zu beurteilen ist und damit von der Begünstigung des § 13a ErbStG erfasst wird.