I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) schloß mit ihrem im Oktober 19.. verstorbenen Ehemann (M.) im Juni 19.. zwei notariell beurkundete Verträge. Mit dem einen Vertrag übertrug M. der Klägerin einen Miteigentumsanteil an einem Mietwohngrundstück gegen Übernahme von grundpfandrechtlich abgesicherten Darlehensverbindlichkeiten (Vertrag 1), mit dem anderen (Vertrag 2) übertrug M. Betriebsvermögen auf die Klägerin gegen Übernahme einer lebenslänglichen Unterhaltsrente zugunsten des M. von monatlich 3 000 DM.
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