BFH - Urteil vom 09.12.1998
II R 6/97
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1091

SchSt; Zusammenfassung mehrerer Steuerfälle in einem Steuerbescheid

BFH, Urteil vom 09.12.1998 - Aktenzeichen II R 6/97

DRsp Nr. 1999/6143

SchSt; Zusammenfassung mehrerer Steuerfälle in einem Steuerbescheid

1. Das in § 157 Abs. 1 Satz 2 festgeschriebene Erfordernis, die festgesetzte Steuer nach Art und Betrag zu bezeichnen, verlangt die Angabe der einzelnen, durch die Verwirklichung eines bestimmten Steuertatbestandes jeweils ausgelösten Steuerschuld. Das gilt grds. auch in den Fällen, in denen das FA von der Möglichkeit Gebrauch macht, mehrere Erwerber (Steuerfälle) in einem Steuerbescheid zusammenzufassen.2. In derartigen Fällen ist es unzulässig, verschiedene Steuerschulden desselben Steuerschuldners in einem Betrag unaufgegliedert zusammenzufassen.

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) schloß mit ihrem im Oktober 19.. verstorbenen Ehemann (M.) im Juni 19.. zwei notariell beurkundete Verträge. Mit dem einen Vertrag übertrug M. der Klägerin einen Miteigentumsanteil an einem Mietwohngrundstück gegen Übernahme von grundpfandrechtlich abgesicherten Darlehensverbindlichkeiten (Vertrag 1), mit dem anderen (Vertrag 2) übertrug M. Betriebsvermögen auf die Klägerin gegen Übernahme einer lebenslänglichen Unterhaltsrente zugunsten des M. von monatlich 3 000 DM.