OLG Köln, Urteil vom 04.09.1998 - Aktenzeichen 6 U 82/96
DRsp Nr. 1999/1115
Sekundärhaftung des Steuerberaters; Verjährung
»Zur Frage, ab wann ein Steuerberater bei sorgfältiger Arbeitsweise Kenntnis von der BGH-Entscheidung vom 20.1.1982 hätte nehmen können und müssen, mit der erstmals die Grundsätze der sogenannten Sekundärhaftung auch für den Steuerberater als maßgeblich erachtet wurden.«