I. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 30.10.2009 wird der Beschluss des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 23.10.2009 -
Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe für den 1. Rechtszug für folgende Anträge bewilligt:
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